Fronleichnam (§)

Fronleichnam ist in folgenden Bundesländern ein gesetzlicher Feiertag: Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland. In Sachsen und Thüringen ist Fronleichnam nur in bestimmten Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag.