Beiträge von Martin

    Zitat von Martin;131495

    Wir sind natürlich auch dabei. Wir reisen schon am 29.09 an.


    Wir können an diesem Treffen leider nicht teilnehmen. :bawling:


    Wir wünschen allen viel Spass, das Treffen wird sicher Mega werden.

    Wir sind natürlich auch dabei. Wir reisen schon am 29.09 an.


    Heiko: Nimm doch bitte ein "Norwegen-Reisebuch" mit, dann regeln wir das gleich vor Ort. :kiss:

    Wir haben das überhaupt nicht als Vorwurf aufgefasst. Auch wir möchten hier einen Schritt weiter kommen.
    Das Problem ist einfach dass die Amis vbulletin nur als Geldquelle sehen und deshalb viele Veränderungen wie den Rauswurf von den deutschen Profis und neue total überteuerte Lizenzmodelle eingeführt haben. Die Softwarequalität war bis Anfang dieses Jahres unter aller Sau sehr schlecht in der Version 5 und deshalb haben schon viele vbulletin den Rücken gekehrt. Wir schauen uns mal die letzte Version genauer an.
    Bei der Version 4.2.2 haben wir aufgrund vieler Fehlermeldungen die meisten plugins wie Downloads, die Bildergallerie, die Wohnorte usw. vorerst deaktiviert. Der Editor funktioniert auch nicht so toll und die Rechtschreibekorrektur läuft auch mal Amok.
    Wir haben jetzt einfach zugewartet bis halbwegs wieder was stabiles von vbulletin kommt oder vielleicht setzen wir mal ein anderes Board ein.
    Für dem Mobilezugang haben wir Forumrunner und tapatalk installiert. Seit 2013 gibt es beim Forumrunner keine Updates mehr und die Rezessionen sind allesamt sehr schlecht. Tapatalk wurde nur sehr schlecht in vbulletin integriert und ist auch nicht zu gebrauchen.
    Den Facebook-Connector haben wir nicht aktiviert den aufgrund der schlechten Erfahrungen dürfte der auch nicht besser sein als alles andere.
    Wir warten deshalb weiter ab ob die das endlich gebacken bekommen sonst müssten wir uns auch nach einer anderen Lösung umsehen.
    Grüsse

    Die Version 5.x ist bei weitem nicht so stabil wie die jetzige 4.2.2 die wir einsetzen. :itsme:


    Die Werbung verspricht sehr vieles jedoch eingehalten wird nicht viel, für den sehr hohen Preis der Version 5.x


    http://www.vbulletin.com/forum…gen-zu-vb-5-2-0-und-4-2-3


    ---Zitat-----------------------------------


    15.03.2016, 02:47
    ja da kommt immer baramu, Sie haben keine Rechte, um auf diese Seite zuzugreifen. Folgende Gründe könnten z.B. dafür verantwortlich sein:


    • Sie versuchen, den Beitrag eines anderen Benutzers zu ändern oder auf administrative Funktionen zuzugreifen. Überprüfen Sie bitte in den Forenregeln, ob Sie diese Aktion ausführen dürfen.
    • Wenn Sie versucht haben, einen Beitrag zu schreiben, kann es sein, dass Ihr Benutzerkonto deaktiviert wurde oder noch aktiviert werden muss.


    SOLL ICH MAL DIE WAHRHEIT SAGEN?
    vB ist die letzte scheiße, lang nicht mehr so eine drecks software gesehen, teileweise nicht richtig übersetzt bugs usw.
    werd die software jetzt erstmal diverse mal für 10 euro verkaufen bis ich mein geld raushabe und danach werd ich sie auf meiner hompage zum kostenlosen download anbieten




    15.03.2016, 12:27


    Man könnte es auch manchmal auf die Bedienerseite der Software schieben - da schlummert immer der größte Bug ;)


    Hab keine Ahnung was baramu für ein Problem hat - das Design des 5.x lässt sich prima anpassen und mit ein klein wenig Hirn statt Schnauze kann man auch mit Fehlern zurande kommen (bzw. würde auch in der Lage sein einen Link anzuklicken).


    Ich möchte die Entwickler des vB nun nicht in den Himmel heben und sicher - im 5'er ist bisher einiges schief gelaufen, aber vieles an diesen System ist besser, einiges schlechter - und da ist es völlig egal aus welcher Sicht oder für welche Software man da spricht - diese Aussage trifft auf alle zu. Für Möchtergern 0815-Admins ist das vB 5 (noch?) wirklich ungeeignet - man muß sich in vielen Dingen (vor allem bei Problemen) tief in das System hineindenken zum Teil - da man von dir aber davon ausgehen muß, daß du der absolute Superheld beim Betreiben (oder gar Entwickeln?) einer solchen Software bist (sonst würdest du dich ja auch nicht so weit aus dem Fenster lehnen und von "Drecks"-Software reden) sollte das alles ja gar kein Problem sein. Ein paar Grafiken erstellt, bissel mit CSS gespielt und man erkennt auf den ersten Blick gar nicht mehr, daß das ein vB5 ist - also am Design kanns ja nun wirklich nicht liegen.


    Eine Freischaltung für einen Download auf einer DEUTSCH-sprachigen Seite zustande zu bekommen (unter der Voraussetzung natürlich, daß man auch wirklich dazu berechtigt ist), sollte ja nun wirklich kein Problem sein - das haben andere ja auch geschafft und du willst uns doch nicht etwa sagen, du wärst anderen unterlegen ... das glaub ich doch fast nicht ;)


    Kleiner Tipp: Die allerbeste Software ist die, die man selbst entwickelt - diese kannst du auch gern auf deiner Homepage zum Download anbieten (Link?) - ehrlich - ich teste die dann gern auf Herz und Nieren, aber wehe das Standarddesign ist nicht so pralle und ich hab auch nur einen Cent dafür gezahlt - da glüht dann aber mein Downloadserver - die ganze Welt soll deinen Schrott dann bekommen .



    Dominic - sorry - aber das mußte jetzt mal raus - kann gern gelöscht werden falls es doch etwas zu viel "Öl im Feuer" ist.




    --Zitat Ende------------------------



    Im Endeffekt bedeutet das einen deutlich höheren Aufwand um das Forum mit den noch viel zu vielen Bugs zu betreiben, wenn der Benefit vielleicht 1 bis 2 Beiträge pro Jahr via Handy mehr sind.
    Vielleicht kriegen die Entwickler irgend wann einmal doch noch eine halbwegs vernünftige und brauchbare Version gebacken ... :roll:


    Grüsse

    Danke für das Organisieren und super schöne und gelungene Treffen. Es hat alles bestens geklappt. :top:
    Das Wetter und die Landschaft auf der Rückfahrt Titisee, Feldberg, Rheinfelden (Schnee und pure Sonne) war mega. :cool:
    Grüsse

    Zitat von ENGL;130586

    Das wusste ich schon, wollte aber das nicht schreiben, sonst kommen alle zu euch und saufen euren Weinkeller leer und wenn wir kommen, ist nichts mehr da:grin2:


    Da müsstest du aber lange saufen. :laugh:


    Den kriegst nicht so schnell leer :mrgreen-angel:


    Grüsse

    Zitat von loeti mit 8;130406

    Also Wolfgang
    da solltest Du Dir aber nicht ganz so viel Hoffnung machen , ich kenne kaum jemanden der seinen 8er freiwillig auf dem Messeparkplatz parken würde .


    Für die Masse ist es sowieso 4/10 auf dem Kennzeichen !
    Ich habe zwar einen 8er angemeldet aber den Parkplatz tue ich der Diva nicht an !


    Wir haben heute 2 Achter auf dem Messeparkplatz gesehen. Was soll den da nicht passen ? :itsme:
    Gruss

    Zitat von whiteshark;129109

    Hallöchen!


    So jetzt ist nun wahrlich schon viel Zeit ins Land gegangen und die zuständige Kollegin vom Zoo muss die Geldeingänge jetzt doch endlich mal einer Patenschaft zuordnen. Ich brauche deswegen bitte GANZ DRINGEND die Anschrift vom 8er.org sowie eine Angabe, was auf der Patenschaftstafel als Pate stehen soll (nur "8er.org" oder BMW Club 8er.org oder oder oder).
    Vielen Dank!


    Liebe Grüße Annikka


    Hi Annikka,
    die Anschrift ist:


    Internationale 8er Gemeinschaft
    BMW & ALPINA E31- Club
    Panoramaweg 9
    3672 Oberdiessbach
    Schweiz


    Grüsse

    Schweizerisches Zivilgesetzbuch[TABLE="width: 98%"]
    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00, colspan: 2"]Erster Teil[/TD]
    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00"]

    Das Personenrecht

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]
    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00, colspan: 2"]Zweiter Titel[/TD]
    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00"]

    Die juristischen Personen

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]
    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00, colspan: 2"]Zweiter Abschnitt[/TD]
    [TD="width: 49%, bgcolor: #ffff00"]

    Die Vereine

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]
    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 60

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]A. Gründung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]I. Körperschaftliche Personenverbindung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Vereine, die sich einer politischen, religiösen, wissenschaftlichen, künstlerischen, wohltätigen, geselligen oder andern nicht wirtschaftlichen Aufgabe widmen, erlangen die Persönlichkeit, sobald der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich ist.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Statuten müssen in schriftlicher Form errichtet sein und über den Zweck des Vereins, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 61

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]II. Eintragung ins Handelsregister1[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Sind die Vereinsstatuten angenommen und ist der Vorstand bestellt, so ist der Verein befugt, sich in das Handelsregister eintragen zu lassen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Verein ist zur Eintragung verpflichtet, wenn er:[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]1. für seinen Zweck ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt;[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]2. revisionspflichtig ist.2[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Anmeldung sind die Statuten und das Verzeichnis der Vorstandsmitglieder beizufügen.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 62

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]III. Vereine ohne Persönlichkeit[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Vereine, denen die Persönlichkeit nicht zukommt, oder die sie noch nicht erlangt haben, sind den einfachen Gesellschaften gleichgestellt.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 63

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]IV. Verhältnis der Statuten zum Gesetz[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Soweit die Statuten über die Organisation und über das Verhältnis des Vereins zu seinen Mitgliedern keine Vorschriften aufstellen, finden die nachstehenden Bestimmungen Anwendung.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Bestimmungen, deren Anwendung von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist, können durch die Statuten nicht abgeändert werden.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 64

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]B. Organisation[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]I. Vereinsversammlung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]1. Bedeutung und Einberufung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Versammlung der Mitglieder bildet das oberste Organ des Vereins.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Sie wird vom Vorstand einberufen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Einberufung erfolgt nach Vorschrift der Statuten und überdies von Gesetzes wegen, wenn ein Fünftel der Mitglieder die Einberufung verlangt.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 65

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]2. Zuständigkeit[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Vereinsversammlung beschliesst über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern, wählt den Vorstand und entscheidet in allen Angelegenheiten, die nicht andern Organen des Vereins übertragen sind.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Sie hat die Aufsicht über die Tätigkeit der Organe und kann sie jederzeit abberufen, unbeschadet der Ansprüche, die den Abberufenen aus bestehenden Verträgen zustehen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Das Recht der Abberufung besteht, wenn ein wichtiger Grund sie rechtfertigt, von Gesetzes wegen.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 66

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]3. Vereinsbeschluss[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]a. Beschlussfassung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Vereinsbeschlüsse werden von der Vereinsversammlung gefasst.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die schriftliche Zustimmung aller Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschlusse der Vereinsversammlung gleichgestellt.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 67

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]b. Stimmrecht und Mehrheit[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Alle Mitglieder haben in der Vereinsversammlung das gleiche Stimmrecht.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Vereinsbeschlüsse werden mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Über Gegenstände, die nicht gehörig angekündigt sind, darf ein Beschluss nur dann gefasst werden, wenn die Statuten es ausdrücklich gestatten.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 68

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]c. Ausschliessung vom Stimmrecht[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Jedes Mitglied ist von Gesetzes wegen vom Stimmrechte ausgeschlossen bei der Beschlussfassung über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm, seinem Ehegatten oder einer mit ihm in gerader Linie verwandten Person einerseits und dem Vereine anderseits.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 69

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]II. Vorstand[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]1. Rechte und Pflichten im Allgemeinen3[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Vorstand hat das Recht und die Pflicht, nach den Befugnissen, die die Statuten ihm einräumen, die Angelegenheiten des Vereins zu besorgen und den Verein zu vertreten.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 69a4

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]2. Buchführung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Vorstand führt die Geschäftsbücher des Vereins. Die Vorschriften des Obligationenrechts5 über die kaufmännische Buchführung und Rechnungslegung gelten sinngemäss.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 69b6

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]III. Revisionsstelle[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Verein muss seine Buchführung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen, wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden:[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]1. Bilanzsumme von 10 Millionen Franken;[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]2. Umsatzerlös von 20 Millionen Franken;[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]3. 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Verein muss seine Buchführung durch eine Revisionsstelle eingeschränkt prüfen lassen, wenn ein Vereinsmitglied, das einer persönlichen Haftung oder einer Nachschusspflicht unterliegt, dies verlangt.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Vorschriften des Obligationenrechts7 über die Revisionsstelle bei Aktiengesellschaften sind entsprechend anwendbar.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]4[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]In den übrigen Fällen sind die Statuten und die Vereinsversammlung8 in der Ordnung der Revision frei.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 69c9

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]IV. Mängel in der Organisation[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Fehlt dem Verein eines der vorgeschriebenen Organe, so kann ein Mitglied oder ein Gläubiger dem Gericht beantragen, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Das Gericht kann dem Verein insbesondere eine Frist zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ansetzen und, wenn nötig, einen Sachwalter ernennen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Verein trägt die Kosten der Massnahmen. Das Gericht kann den Verein verpflichten, den ernannten Personen einen Vorschuss zu leisten.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]4[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Liegt ein wichtiger Grund vor, so kann der Verein vom Gericht die Abberufung von Personen verlangen, die dieses eingesetzt hat.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 70

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]C. Mitgliedschaft[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]I. Ein- und Austritt[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Der Austritt ist von Gesetzes wegen zulässig, wenn er mit Beobachtung einer halbjährigen Frist auf das Ende des Kalenderjahres oder, wenn eine Verwaltungsperiode vorgesehen ist, auf deren Ende angesagt wird.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Mitgliedschaft ist weder veräusserlich noch vererblich.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 7110

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]II. Beitragspflicht[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Beiträge können von den Mitgliedern verlangt werden, sofern die Statuten dies vorsehen.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 72

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]III. Ausschliessung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Statuten können die Gründe bestimmen, aus denen ein Mitglied ausgeschlossen werden darf, sie können aber auch die Ausschliessung ohne Angabe der Gründe gestatten.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eine Anfechtung der Ausschliessung wegen ihres Grundes ist in diesen Fällen nicht statthaft.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Enthalten die Statuten hierüber keine Bestimmung, so darf die Ausschliessung nur durch Vereinsbeschluss und aus wichtigen Gründen erfolgen.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 73

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]IV. Stellung ausgeschiedener Mitglieder[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Mitglieder, die austreten oder ausgeschlossen werden, haben auf das Vereinsvermögen keinen Anspruch.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Für die Beiträge haften sie nach Massgabe der Zeit ihrer Mitgliedschaft.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 74

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]V. Schutz des Vereinszweckes[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eine Umwandlung des Vereinszweckes kann keinem Mitgliede aufgenötigt werden.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 75

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]VI. Schutz der Mitgliedschaft[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Beschlüsse, die das Gesetz oder die Statuten verletzen, kann jedes Mitglied, das nicht zugestimmt hat, von Gesetzes wegen binnen Monatsfrist, nachdem es von ihnen Kenntnis erhalten hat, beim Gericht anfechten.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 75a11

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Cbis. Haftung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Es haftet ausschliesslich, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 76

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]D. Auflösung[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]I. Auflösungsarten[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]1. Vereinsbeschluss[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Auflösung des Vereins kann jederzeit durch Vereinsbeschluss herbeigeführt werden.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 77

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]2. Von Gesetzes wegen[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Auflösung erfolgt von Gesetzes wegen, wenn der Verein zahlungsunfähig ist, sowie wenn der Vorstand nicht mehr statutengemäss bestellt werden kann.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 78

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]3. Urteil[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Die Auflösung erfolgt durch das Gericht auf Klage der zuständigen Behörde oder eines Beteiligten, wenn der Zweck des Vereins widerrechtlich oder unsittlich ist.[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    Art. 79

    [/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]
    [TABLE="width: 98%"]

    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]II. Löschung des Registereintrages[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"][/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Ist der Verein im Handelsregister eingetragen, so hat der Vorstand oder das Gericht dem Registerführer die Auflösung behufs Löschung des Eintrages mitzuteilen.[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 98%, colspan: 3"]


    [/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]1[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]2[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]3[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]4[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969). Fassung gemäss Anhang Ziff. 1 des BG vom 23. Dez. 2011 (Rechnungslegungsrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2012 6679; BBl 2008 1589).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]5[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]SR 220[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]6[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]7[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]SR 220[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]8[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Berichtigt von der Redaktionskommission der BVers (Art. 58 Abs. 1 ParlG - SR 171.10).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]9[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eingefügt durch Anhang Ziff. 1 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]10[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2004 (Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern), in Kraft seit 1. Juni 2005 (AS 2005 2117; BBl 2004 4835 4843).[/TD]

    [/tr]


    [tr]


    [TD="width: 2%"]11[/TD]
    [TD="width: 95%, colspan: 2"]Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 17. Dez. 2004 (Festlegung der Beitragspflicht von Vereinsmitgliedern), in Kraft seit 1. Juni 2005 (AS 2005 2117; BBl 2004 4835 4843).



    Quelle: http://www.gesetze.ch/sr/210/210_004.htm[/TD]

    [/tr]


    [/TABLE]

    Zitat von Fredi;128648

    Habe mich grad auch eingetragen auf der Liste :top:


    Und ja, am kommenden Samstag fällt der Höck in Kirchberg leider bereits wieder aus :oops: denn wir nehmen an der jählichen B8CI Generalversammlung teil, diesesmal aus der Club Hombase in Münsingen per Skype ;)


    Fredi: In Oberdiessbach, Münsingen ist out :itsme:


    Grüsse